QuickLine knickt ein – und zwar gleich doppelt!

Günstigere Angebote, die effektiv gar nicht günstiger sind ...

Als im September klar wurde, dass die von InterGGA publizierten Preise nur Lockvogelpreise sein können, nahmen wir die QuickLine-Angebote und v.a. deren Präsentation etwas näher unter die Lupe. Wir stellten fest, das da offenbar Äpfel mit Birnen verglichen wurden. Betrachtete man irgend ein Angebot im Detail, wurde rechts daneben ein weiteres Angebot präsentiert, das offenbar günstiger zu sein schien als das Angebot, für das man sich interessierte. Der Trick dabei: beim betrachteten Angebot wurde der langfristige Preis genannt, beim Lockvogelangebot daneben jedoch nur der vergünstigte Promotionspreis. Das sah dann wie hier abgebildet aus:

 

Da wurde also der langfristige Preis einem halbierten Einführungsangebot gegenübergestellt. Der Kunde hätte also darauf reinfallen sollen, dass ein teureres Angebot günstiger sei. Das im Detail betrachtete Angebot ist das All-in-One Gold, und schmackhaft gemacht werden sollte das All-in-One Platin.

Offenbar hat QuickLine eingesehen, dass das so nicht geht. Ob das wohl ein Verstoss gegen die Preisbekanntgabeverordnung war? Durchaus möglich, denn inzwischen sieht das ganze leicht anders aus:

Und da werden nicht mehr Äpfel mit Birnen verglichen, sondern es wird ein korrekter Vergleich angestellt und wirklich dasselbe verglichen. Natürlich sieht das dann nicht mehr günstiger aus, obwohl es teurer ist ...

Die Internet- und All-in-One-Angebote wurden in Zwischenzeit überarbeitet, die Angebote für Empfangsgeräte aber noch nicht (da ist auch jenes ominöse Gerät der Korea-Anekdote im Angebot – für Fr. 240.–): da wird dick ein Aktionsangebot für Verte! von Fr. 12.50 pro Monat präsentiert. Scrollt man aber etwas weiter nach unten, gilt diese Aktion nur 6 Monate lang – danach geht's auf über das doppelte (Fr. 26.10). Bei anderen Telekommunikationsanbietern sieht sowas anders aus: wenn es heisst "Aktion", dann gilt für den Aktionspreis keine Zeitbeschränkung, da es ja ein Abonnement ist; wer dann zuschlägt, für den gilt die Aktion solange, wie er das Abo behält.

Auch das wird wohl noch an der Konferenz der Kantonalen Verantwortlichen für die Überwachung der Preisbekanntgabeverordnung mitte November in Bern auf dem Tisch liegen.

Mindestvertragslaufzeiten, die gar nicht mit Vertragsbeginn beginnen ...

Es gibt aber noch ein zweites Kapitel, bei dem QuickLine einknickt – diesmal aber heftig. Dabei schmücken sie sich aber schwer mit falschen Federn! Denn die ImproWare kennt bei vielen Angeboten seit je her keine langen Mindestvertragslaufzeiten! Und QuickLine tun nun so, als ob sie die einzigen auf weiter Flur seien und die Kunden aller anderen Anbieter sich mit solch unrühmlichen Dingen herumzuschlagen hätten. Pfui!

Bei QuickLine war es zudem Usus, Mindestvertragslaufzeiten gar nicht mit Vertragsbeginn beginnen zu lassen! Der Kunde erhielt gnädigerweise eine sog. "Promotionszeit" – i.d.R. von einem halben Jahr – zu dem er das Angebot zum halben Preis abonnieren durfte. Die Mindestvertragslaufzeit begann dann aber erst, als der volle Preis zu bezahlen war. Somit knebelte die QuickLine die Kunden für 18 Monate, obwohl sie laut herausposaunte, die Mindestvertragsdauer dauere nur 12 Monate lang.

Offenbar wurde dieser Zustand irgendwem bei der QuickLine zu ungemütlich, denn die Mindestvertragsdauern werden per 10. November gekippt. Ein Abo-Wechsel wird neu jeweils per Ende Monat möglich sein; die Kündigungsfrist von 3 Monaten bleibt.

Ein schaler Nachgeschmack bleibt ...

Und nun stellt sich natürlich die Frage, was die InterGGA-Chefetage geritten hat, langjährigen ImproWare-Kunden einen Provider aufzwingen zu wollen, für den es offenbar Normalität darstellt, mit derart luschen Geschäftsmethoden die Kunden über den Tisch zu ziehen.